Allgemeine Geschäftsbedingungen der Unternehmen DONHAUSER, DONHAUSER services & sales GmbH, DONHAUSER personalentwicklungs GmbH, DONHAUSER management consultants, DONHAUSER M&A, sowie aller Marken wie FORST EIBENSTEIN, MEIN-REGIONALMARKT, sowie solche die unter den o.g. Gesellschaften/Unternehmen hinzukommen (Stand 01.04.2020)

  1. Allgemeines, Vertragsabschluss, Kreditprüfung

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der Unternehmen DONHAUSER – wie oben genannt – (im Folgenden „DONHAUSER“) gelten für alle Leistungen, die von der DONHAUSER für ihren Vertragspartner/Kunden/Mandanten (nachfolgend „Mandant“) erbracht werden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mandanten gelten nicht, und zwar auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von DONHAUSER. Sie sind nur verbindlich, wenn sie von DONHAUSER schriftlich durch die Geschäftsführung bestätigt werden.

1.2 Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser AGB und dem Vertrag und seinen Verzeichnissen oder Nebenabreden haben die Bedingungen des Vertrages und seiner Verzeichnisse oder Nebenabreden Vorrang.

1.3 Bei Online-Vertragsabschlüssen gilt: Das Absenden der Bestellung an DONHAUSER, das heißt der Klick auf den „Bestellung senden“-Button, stellt einen verbindlichen Kaufantrag des Mandanten/Kunden dar. Der Vertragsschluss kommt durch die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail durch DONHAUSER oder durch Ausführung der Lieferung zustande.

1.4 Zum Zwecke einer etwaiger Kreditprüfung des Mandanten/Kunden wird die Firma Creditreform DONHAUSER die in ihrer Datenbank zur Person des Mandanten/Kunden gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten sowie mittels mathematisch-statistischer Verfahren ermittelte Kennzahlen zur Verfügung stellen.

  1. Leistungen von DONHAUSER, Verfügbarkeit

2.1 DONHAUSER erbringt Leistungen, die nach Art und Umfang je nach den Geschäftsfeldern und Marken von DONHAUSER sich unterscheiden. Die genau geschuldete Leistung bestimmt sich nach dem Vertrag, sowie der dazugehörigen Leistungsverzeichnisse oder Nebenabreden, sowie ggf. spezielle AGBs.

2.2 Die Erbringung der Leistungen für den Mandanten erfolgt mit der Sorgfalt, dem Fachkönnen und der Umsicht, wie sie bei einem qualifizierten Fachmann oder Unternehmen in der Erbringung solcher Leistungen üblich sind.

2.3 DONHAUSER darf für die Bereitstellung der Leistungen an den Mandanten Netzwerke, Einrichtungen und Technologien Dritter nutzen, die nicht Eigentum der Vertragsparteien sind oder von diesen kontrolliert werden.

  1. Pflichten des Mandanten / Kunden

3.1 Der Mandant / Kunde hat sich bei Vertragsabschluss über etwaige spezielle AGB für den jeweiligen Geschäftsbereich von DONHAUSER eigenverantwortlich zu informieren. Er kann sich nicht darauf berufen, nur diese AGB gesehen zu haben.

3.2 Sofern technische Anbindungen und Bereitstellungen für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, trägt grundsätzlich der Mandant / Kunde dafür die Kosten oder stellt diese bereit. Kosten die dafür anfallen und nicht gesondert im Auftrag / Angebot ausgewiesen sind, wird DONHAUSER gesondert zu üblichen oder internen Preisen in Rechnung stellen.

3.3 Der Mandant / Kunde hat für die bei sich selbst notwendige technische Infrastruktur, insbesondere Hardware, Software und Telekommunikations-verbindung selbst zu sorgen und diese bereitzustellen. Hinweise auf die Anforderungen an die technische Infrastruktur, die zur Nutzung der Leistungen von DONHAUSER notwendig sind, erhält der Mandant auf Anfrage, sofern diese nicht schon im Vertrag, den Leistungsverzeichnissen oder Nebenabreden enthalten sind.

3.4 Der Mandant ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung von DONHAUSER zu überprüfen und Störungen unverzüglich gegenüber DONHAUSER anzuzeigen.

3.5 Dem Mandanten ist es verboten, in oder an den Leistungen von DONHAUSER enthaltende Urheberrechts-, Marken oder Eigentumszeichen zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken sowie an Leistungen oder Produkten von DONHAUSER Veränderungen vorzunehmen. Dies gilt auch für Leistungen und Produkte von Dritten, deren sich DONHAUSER im Rahmen seiner Leistungen an den Mandanten bedient (Ziffer 2.3).

3.6 Gleiches gilt bei Nutzung der Webseiten und Produkte von DONHAUSER oder Dritter. Dies ist nur in den Grenzen des Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechts sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte zulässig. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb dieser Grenzen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.

3.7 Der Mandant ist für die Inhalte seiner selbst veröffentlichten Angebote, Daten etc. auf Websites und Shops allein verantwortlich. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind zu beachten. Der Mandant hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Angaben gemacht, Äußerungen getätigt, Dateien eingestellt oder Inhalte vermittelt werden, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen sowie insbesondere Gewalt verherrlichen, die Rechte Dritter verletzen oder Personen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminieren.

3.8 Der Mandant verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die gesetzlichen Vorschriften – insb. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Datenschutzgesetzes der Europäischen Union (DSGVO) – einzuhalten. Ergänzende Regelungen und Informationen hierzu erhält die DONHAUSER Datenschutz- und Auftragsdatenvereinbarung. Anweisungen des DONHAUSER Datenschutzteams sind grundsätzlich ergänzend folge zu leisten.

3.9 DONHAUSER ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einem schuldhaften Verstoß des Mandantn gegen die in Ziffer 3.3. bis 3.8. enthaltenen Verpflichtungen beruhen. Der Mandant hat DONHAUSER umgehend zu informieren, wenn er einen solchen Verstoß erkennt oder hat erkennen müssen.

  1. Preise, Zahlungen

4.1 Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für DONHAUSER nur dann verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss gültigen Preisen von DONHAUSER berechnet. Im Zweifel gelten die jeweils gültigen Preislisten von DONHAUSER zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

4.2 Alle Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich Preise stets ohne Umsatzsteuer, also zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird zu jeweils gültigem Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.

4.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, kann DONHAUSER wahlweise wöchentlich oder monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert DONHAUSER die Art und Dauer der Leistungen und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung. Im Fall des Online-Vertragsabschlusses werden die Rechnungen nur digital zur Verfügung gestellt. Der Mandant hat sicherzustellen, dass die bei der DONHAUSER hinterlegte E-Mail-Adresse im Falle der Rechnungszustellung über das Portal für die Benachrichtigungs-E-Mail zustellfähig ist und regelmäßig durch den Mandanten abgerufen wird. Etwaige Änderungen der Zustelladresse sind unverzüglich mitzuteilen.

4.4 Wenn der Mandant mit einer Rechnung nicht oder teilweise nicht einverstanden ist, teilt der Mandant dies DONHAUSER innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt mit. Andernfalls gilt die Rechnung als akzeptiert.

4.5 Alle Rechnungen sind sofort fällig und spätestens 14 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, maßgeblich ist der Eingang auf den Bankkonten von DONHAUSER.

  1. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

5.1 Ein Zurückbehaltungsrecht des Mandanten / Kunden, sofern es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. DONHAUSER ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.

5.2 Der Mandant kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Eine etwaige rechtskräftige Aufrechnung kann nur innerhalb der gleichen Sparten / Geschäftsfelder erfolgen, niemals zwischen einzelnen Rechtspersonen der Unternehmen DONHAUSER.

5.3 Gerät der Mandant in Zahlungsverzug, ist DONHAUSER unbeschadet anderer Rechte berechtigt, dem Mandanten bis zum Ende des Zahlungsverzuges keine weiteren Leistungen mehr zur Verfügung zu stellen („Sperre“), nachdem ihm zuvor unter Setzung einer Frist von 10 Tagen die Sperre angekündigt wurde. Dies gilt auch, wenn Zahlungen bei anderen Rechtspersonen der Unternehmen DONHAUSER vom Mandanten / Kunden unbezahlt sind.

  1. Rechtsvorbehalte

6.1 DONHAUSER behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor.

  1. Geheimhaltung

7.1 Der Mandant und DONHAUSER sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu waren.

7.2 Die Vertragsparteien dürfen ohne schriftliche Genehmigung der anderen Vertragsparteien vertrauliche Daten niemandem offen legen, ausgenommen Arbeitnehmern, Vertretern, Unterauftragnehmern bzw. Erfüllungsgehilfen einer Vertragspartei in dem Umfang, in dem sie die Daten zur Leistungserbringung kennen müssen und sofern sie zur gleichen Geheimhaltung verpflichtet sind.

7.3 DONHAUSER und seinen Mitarbeitern ist es zudem untersagt, sämtliche erlangten Informationen oder Daten zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder sonst zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Durchführung von Geschäften in Wertpapieren und Derivaten.

7.4 Die Vertragsparteien haben sich in wirtschaftlich sinnvoller Weise darum zu bemühen, dass die Erfüllung dieser Regelungen zur Geheimhaltung durch ihre Arbeitnehmer, bei Unterauftragnehmern oder Vertretern gewährleistet wird.

7.5 Die Bestimmungen zur Geheimhaltung finden keine Anwendung auf Daten, die 1. sich vor den zu diesem Vertrag führenden Verhandlungen im Besitz einer Vertragspartei befunden haben, 2. bereits allgemein bekannt sind oder später ohne Verstoß einer Vertragspartei gegen die Bestimmung dieser Regelung werden, oder 3. in Erfüllung einer Rechtsvorschrift oder gerichtlichen Anordnung offen gelegt werden, sofern die andere Vertragspartei in angemessener Form von der Rechtsvorschrift oder Anordnung in Kenntnis gesetzt wurde.

  1. Störung in der Leistungserbringung

8.1 Beeinträchtigen höhere Gewalt, Streik, Krieg, Pandemie oder sonstiges unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von DONHAUSER oder eines seiner Erfüllungsgehilfen die Einhaltung von Terminen („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner unverzüglich über die in seinem Bereich aufgetretene Störung und die voraussichtliche Dauer der Verschiebung zu unterrichten.

8.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann DONHAUSER die Vergütung des Mehraufwandes verlangen, es sei denn, die Ursache liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches des Mandanten und dieser hat die Störung nicht zu vertreten.

8.3 DONHAUSER ist nicht mehr zur Leistung verpflichtet, wenn sie über die geschuldete Leistung nicht mehr verfügt. DONHAUSER verpflichtet sich, den Mandanten unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen zu erstatten.

Eine Haftung für DONHAUSER ist in diesem Fall ausgeschlossen.

  1. Mängel

9.1 Die Haftung für nur geringfügige Mängel ist ausgeschlossen.

  1. Rechtsmängel

10.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistungen haftet DONHAUSER nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsfeld eingesetzt wird.

10.2 DONHAUSER haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.

10.3 Macht ein Dritter gegenüber dem Mandanten geltend, dass eine Leistung von DONHAUSER seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Mandant unverzüglich DONHAUSER. DONHAUSER und gegebenenfalls dessen Unterauftragnehmer sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren.

10.4 Werden durch eine Leistung von DONHAUSER Rechte Dritter verletzt, wird DONHAUSER nach eigener Wahl und auf eigene Kosten 1. dem Mandanten das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder 2. die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder 3. die Leistung unter Erstattung der dafür vom Mandanten geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn DONHAUSER keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Mandanten werden dabei angemessen berücksichtigt.

  1. Verjährung

11.1 Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche gemäß § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB und § 634a Absatz 1 Nr. 2 BGB.

  1. Haftungsbeschränkung

12.1 DONHAUSER haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12.2 Für sonstige Schäden haftet DONHAUSER nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DONHAUSER oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DONHAUSER beruhen.

12.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DONHAUSER nicht, es sei denn, eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) wird verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden, maximal zum Betrag eines durchschnittlichen Netto-Monatsumsatzes mit diesem Mandanten / Kunden (gerechnet durchschnittlich in 12 Monaten).

12.4 DONHAUSER haftet nicht für solche Schäden, welche bei Durchführung einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Mandanten ausgeschlossen werden können.

12.5 DONHAUSER haftet nicht für die Verträglichkeit seiner Dienste mit in den Verantwortungsbereich des Mandanten fallenden technischen Einrichtungen (Ziffer 3.1).

12.6 Nutzt DONHAUSER für die Bereitstellung der Leistungen an den Mandanten Netzwerke, Einrichtungen und Technologien Dritter, die nicht im Eigentum der Vertragsparteien stehen oder von diesen kontrolliert werden können (Ziffer 2.3), haften diese Dritten gegenüber dem Mandanten nur soweit, wie DONHAUSER dem Mandanten gegenüber nach diesen AGB haften würde.

12.7 Nutzt DONHAUSER für die Bereitstellung der Leistungen an den Mandanten Netzwerke, Einrichtungen und Technologien Dritter, die nicht im Eigentum der Vertragsparteien sind oder von diesen kontrolliert werden können (Ziffer 2.3), haftet DONHAUSER für Schäden, die daraus entstehen, nicht.

12.8 Für verlorene Erlöse, Umsätze oder Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche (Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, etc.) des Mandanten gegen DONHAUSER haftet DONHAUSER dem Mandanten nicht.

12.9 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  1. Haftungshöchstgrenzen

13.1 Gerät DONHAUSER mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Mandanten für jede vollendete Woche des Verzuges beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzuges nicht genutzt werden kann. Die Haftung wegen Verzuges ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % dieses Preises.

13.2 Für jeden einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro durchschnittlichen Vertragsmonat (gerechnet auf 12 Monate) begrenzt, jedoch maximal auf 50.000,00 €. Die Parteien können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung vereinbaren.

  1. Haftungshöchstgrenzen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

Wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, dann gelten die gem. Ziffer 13. Benannten Höchstgrenzen nicht. Die Ziffer 12.9 gilt ggf. auch hier.

  1. Kündigung

15.1 Der Vertrag kann von den Vertragsparteien gemäß den vertraglichen Vereinbarungen oder den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

15.2 Der Vertrag kann von der jeweils anderen Partei aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn über das Vermögen der Partei ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt wurde.

  1. Schriftform

16.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

17.2 Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Regensburg der Gerichtsstand.

  1. Salvatorische Klausel

18.1 Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrags selbst nicht berührt.

Artikel 246 EGBGB, § 3: Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (Stand: 27.07.2017)

Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Mandanten unterrichten

  1. über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,
    2. darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Mandanten zugänglich ist,
    3. darüber, wie er mit den gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann,
    4. über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und
    5. über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft, sowie die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken.

Zu 1: Das Absenden der Bestellung an DONHAUSER, das heißt der Klick auf den „Bestellen“-Button stellt einen verbindlichen Kaufantrag des Mandanten dar. Der Vertragsschluss kommt durch die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail durch DONHAUSER oder durch Lieferung zustande.

Zu 2: Die Zusammenfassung der Bestellung wird von DONHAUSER gespeichert und dem Mandanten als PDF-Dokument unverzüglich per E-Mail oder einem adäquaten alternativen System zugestellt.

Zu 3: Der Bestellprozess ermöglicht dem Mandanten alle eingegebenen Daten abschließend zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

Zu 4: Vertragssprache ist deutsch.

Zu 5: DONHAUSER erbringt seine Leistungen nach deutschem Recht (siehe www.gesetze-im-internet.de) sowie den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

Plattform zur Online – Streitbeilegung (OS Plattform)
In Verbraucherangelegenheiten stellt die Europäische Kommisson eine Online Plattform zur Streitbeilegung (OS Plattform) bereit. Diese Plattform erreichen Sie unter: ec.europa.eu/consumers/odr.

Stand dieser AGB ist 01.04.2020